In Leonberg eine Frau als Hexe verhaftet. Ihr Sohn ist Johannes Kepler. Leonberg im Herzogtum Württemberg. Protestantisch und Bürgerlich. Es ist das Jahr 1615. Fast hundert Jahre nach Luther.
In einer engen Gasse lebt eine Frau. Sie ist über sechzig und Witwe. Ihr Sohn beschrieb sie später als klein, mager, scharfzüngig, reizbar und unangepasst. Und heute wird sie verhaftet und der Hexerei beschuldigt. Ihr Name: Katharina Kepler. Ihr Sohn kein geringerer als der berühmte Astronom Johannes Kepler.
Eigenständig und unbequem
Im Jahr 1547 wurde sie als Katharina Guldenmann in Eltingen als Tochter eines Wirts geboren. Sie wuchs im lutherischen Glauben auf.
Ihr unsteter und streitbarer Ehemann - Heinrich Kepler - ein Söldner, verließ mehrfach die Familie. 1589 ward er endgültig nicht mehr gesehen. Ein Jahr später verstarb er. Obwohl sie längst wie eine Verlassene lebte, änderte sich mit dem Tod ihres Mannes alles.
In der lutherischen Ordnung stand die Ehefrau unter der „Munt“ ihres Mannes. Mit seinem Tod endete diese Vormundschaft. Und plötzlich war sie eigenständig.
Sie kaufte Eigentum. Verwaltete ihr Vermögen. Stand für sich. Eigenständig – vielleicht zu eigenständig. Eine Frau ohne Mann. Mit Geld. Mit Meinung. Und mit einem Ruf.
In der Hochphase der Hexenverfolgung zwischen 1550 und 1650 konnte genau das gefährlich sein. Vermögen machte sichtbar. Auffälligkeit machte angreifbar. Und in einer konfliktreichen Nachbarschaft genügte Misstrauen, um aus Streit eine Anklage werden zu lassen. Hexenprozesse begannen mit Verdacht.
Die Anklage
In ihren Akten heißt es: „… mit hin vnd widerlauffen an die jenige orth, da sie nichtz zu verrichten gehabt …“ Man wirft ihr umhergehen und Häuser betreten vor. Den Menschen macht Angst, dass sie ihnen nicht in die Augen schaut.
Ihre Nachbarin - Ursula Reinhold - die Frau eines Glasers behauptete: „Katharina habe durch heimliche Mittel Schaden verursacht.“ Sie habe ihr einen Trank gegeben. Kurz darauf sei sie krank geworden. Aus einem Nachbarschaftsstreit entstand ein Hexenprozess.
Die Klägerseite stellte eine Behauptung ohne Beleg auf. Eine Verwandte Katharinas habe sie in „Künsten unterwiesen“ und sei als Hexe verbrannt worden. Die moderne Archivforschung zeigt, dass es sich nicht um eine nachweisbare Tatsache handelte.
Dokumentiert wurden in den Akten Katharinas detaillierte Befragungen. Sie wurde mehrfach verhört. Man führt sie in die Folterkammer. Zeigt ihr die Instrumente für eine „peinliche Befragung“. Der Scharfrichter vollzog diese nicht sondern griff zur *territio verbalis* - mündliche Folterandrohung. Sie gesteht nicht.
Die Rettung durch ihren Sohn
Ihr Sohn Johannes Kepler reist an und prüft die Akten. Er findet Widersprüche, ungenaue Zeugenaussagen und fehlende Beweise. Nicht als Astronom, nicht als Jurist. Er argumentiert nicht emotional sondern nüchtern und präzise. Mit seiner juristischen Verteidigungsschrift zwingt er das Gericht zur Sorgfalt.
1621 wird Katharina freigelassen und stirbt 1622 nur wenige Monate nach einer grausamen Zeit voller Angst und Verhöre. Ihr blieb der Scheiterhaufen erspart. Nicht, weil man nicht mehr an Hexen glaubt.
Die heutige Forschung geht von 40-60 Tausend Hinrichtungen in Europa aus. Etwa ein Viertel der Opfer waren Männer. Damals schon gab es Warnung von Skeptikern vor Denunziationen. Doch entstanden Hexenprozesse nicht nur aus Bosheit.